Betreff:Re: Versorgung Elektrorollstuhl
Von:Jürgen Sievers
An:Aurich, Daniel (Stolle Sanitätshaus GmbH & Co. KG) <DAurich@stolle-ot.de>
Datum:Sat Mar 11 2023 10:30:01 GMT+0100 (Mitteleuropäische Normalzeit)
Cc:Karin Schwarzkopf <karin@schwarzkopf-sh.de>, info@stolle-ot.de, info@rechtsanwalt-au.de

Sehr geehrte Herr Aurich,


ich hätte da noch eine Verständnisfrage:

Sie erklären mir in Ihrer eMail am 10.03.23 um 11:18 schrieb Aurich, Daniel (Stolle Sanitätshaus GmbH & Co. KG):

dass es sich bei Ihrer Angebotsposition


um

> ... Der „Schwanenhals“ ist die Bezeichnung, die bei uns im System verwendet wird. Die Bezeichnung laut Angebot lautet:“ BEGLEITERSTEUERUNG RNET GESCHWINDIGKEIT/MODE“.

handele.

Worum handelt es sich den bei der Angebotsposition

Das fragte sich bestimmt auch meine Krankenkasse, sodass sie so gelassen einer gerichtlichen Aufklärung ihrer Weigerung, ein solches Angebot  zu akzeptieren, entgegensieht. Immerhin besteht ja eine gewisse statische Wahrscheinlichkeit das ich bis dahin auf meinem alten, defekten Rollstuhl umgekommen bin.

Damit ich nun nicht endgültig  zwischen den gegensätzlichen Interessen zerrieben werde schlage ich vor:

Wir erneuern das Angebot an die LKH und im Vorfeld kommt ein kundiger Beauftragter der Firma Permobil und geht einmal mit der offiziellen Permobil-Preisliste und geht Punkt für Punkt mich beratend, welches Feature warum benötigt wird, durch.

MfG. J.W.Sievers


Und das ganze binnen einer Frist vo 14 Tagen.




Ich komme an den von der Kasse geforderten Betrag ansonsten nicht heran. Wenn der Stuhl laut Angebot geliefert werden soll, also mit elektrischen Fußplatten, etc., besteht ein Defizit von 6930,48€ zum genehmigten Betrag Ihrer Kasse.

Den Betrag kann ich abrunden auf 6000€. Das ist aber das Maximum des Rabattes, welchen ich geben kann. Ansonsten müsste ich noch Geld mitbringen, um den Stuhl liefern zu können.


Es ist nicht so, dass wir nicht bereit wären alles an Rabatten und Ermäßigungen auszuschöpfen, sondern dass uns die Preise des Stuhls vom Hersteller vorgegeben werden. Ich kann Ihnen und Ihrer Kasse nicht mehr Rabatt geben, als ich vom Hersteller bekomme.



Mit freundlichen Grüßen

Daniel Aurich
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Von: Jürgen Sievers <jsievers@nadisoft.de>
Gesendet: Freitag, 10. März 2023 10:49
An: Aurich, Daniel (Stolle Sanitätshaus GmbH & Co. KG) <DAurich@stolle-ot.de>
Cc: Karin Schwarzkopf <karin@schwarzkopf-sh.de>
Betreff: Re: Versorgung Elektrorollstuhl


Hallo Herr Aurich,



da der Stuhle ohne die mir verordnete elektrisch aus dm Weg zu räumende Fußplatte nichts nutzt, kann ich mich darauf nicht einlassen.



Was würde der Rollstuhl den kosten, wenn wir alles weg lassen, bis auf die Griffe und die elektrische Fußplatte.

Damit könnte ich den Stuhl wenigsten SICHER benutzen.  Alles Andere kann man ja später nachrüsten. Zur NOT privat, wie bei Ihrem fast 900,00€ Schwanenhals, durch einen für 30€  aus dem Baumarkt.

MfG. jürgen


Am 10.03.23 um 10:20 schrieb Aurich, Daniel (Stolle Sanitätshaus GmbH & Co. KG):

Hallo Herr Sievers,



ich möchte mit Ihnen kurz noch einmal die Hilfsmittelversorgung des Elektrorollstuhls besprechen.



Ich habe dazu auch schon mit Frau Schwarzkopf telefoniert, die sich heute Nachmittag auch mit Ihnen in Verbindung setzt.





Da im Schreiben der LKH ein Betrag bis zu 33.860.85€ als genehmigt zugesichert wird, habe ich das Angebot von Permobil noch einmal abändern lassen.

Um den Stuhl innerhalb des genehmigten Preises liefern zu können musste ich eine Änderung in Bezug auf die Fußplatten vornehmen.



Wir hatten bei der Erprobung darüber gesprochen, dass sich die Fußplatten auch elektrisch nach oben stellen lassen würden. Das hat Thorsten von Permobil auch so in seinem Angebot hinterlegt.

Da dieses eine Sonderbauposition ist, ist diese verhältnismäßig teuer. Ich habe das Angebot dahingehend ändern lassen, dass die Fußplatten, wie bei dem jetzigen Stuhl auch manuell nach oben klappbar sind.

Das beeinträchtigt die Funktionen des Stuhls nicht und hat auch keine Auswirkungen auf die Stehfunktion, etc. Dieses Feature lässt sich nach Lieferung auch noch nachrüsten. Ich denke das Ziel ist es, Ihnen jetzt erstmal diesen Rollstuhl zu ermöglichen.



Nach Änderung des Angebotes und nach Ausschöpfen sämtlicher Rabatte, die mir zu Verfügung stehen, haben wir noch ein Defizit von aufgerundet 850€ zum genehmigten Betrag. Ich hatte mit Frau Schwarzkopf schon darüber gesprochen, ob dieser Betrag evtl. als private Zuzahlung geleistet werden könne. Dann könnte ich den Stuhl mit allen Anbauten ( also auch der R-Net 4-fach Steckerleiste, etc. ) bestellen und fertigen lassen.

Wir hätten dann nur die geänderte Fußstütze. Diese wären dann so, wie bei der Erprobung. Zentraler Beinstützenmotor mit zwei einzelnen Fußplatten.



Wie gesagt, wenn der Stuhl erstmal da ist, können wir dieses auch noch gesondert einreichen und nachrüsten. Das positive daran wäre, dass sie den Stuhl schon nutzen könnten.





Sollten Sie damit einverstanden sein, würde ich Ihnen den geänderten Kostenvoranschlag zukommen lassen, den Sie dann der LKH weiterleiten könnten.



Um nicht in Vorleistung treten zu müssen, könnte ich Ihnen auch eine Abtretungserklärung zukommen lassen, die uns bemächtigt mit der Kasse direkt abrechnen zu können.



Lassen Sie mich wissen, wie wir weiter vorgehen wollen.





Mit freundlichen Grüßen



Daniel Aurich

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