| Betreff: | Deckenliftanlage Guldmann |
| Von: | "Aurich, Daniel (Stolle Sanitätshaus GmbH & Co. KG)" |
| An: | jsievers@nadisoft.de <jsievers@nadisoft.de> |
| Datum: | Mon Dec 05 2022 15:35:51 GMT+0100 (Mitteleuropäische Normalzeit) |
Moin Herr Sievers,
hier nochmal der aktuelle Sachstand zur Versorgung der Deckenlifter.
Ich habe dazu mit der Firma Guldmann gesprochen. Wir dürfen die Deckenliftanlage der Firma Guldmann nicht installieren und auch nicht bestellen.
Dazu bezieht sich die Firma auf einen bestehenden Vertrag mit dem Sanitätshaus Assmann. Nur das Sanitätshaus Assmann darf in diesem Bereich die Lifteranlagen von Guldmann beraten und montieren. Guldmann selber hat in diesem Bereich auch
keinen Montageservice.
Dazu darf der Guldmann Lifter nicht mit einem Fremdprodukt betrieben werden. Also der Hebebügel von Hoyer ist nicht zulässig, laut Guldmann.
Ich habe dazu nochmal mit dem Chef der Firma Handi Move gesprochen. Auch hier ist der Hebebügel von Hoyer nicht zulässig.
Die schauen jetzt mal, ob man deren Bügel auf die gewünschte Konfiguration umbauen kann.
Ansonsten würde er keine Schwierigkeiten sehen, warum die Deckenliftanlage bei Ihnen nicht zu montieren sei.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Aurich
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